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Dezember 2011
Österreich – hält das AAA?
Noch im Sommer dieses Jahres profitierte die Republik Österreich von der gestiegenen Risikoaversion im Zuge der Euro-Schuldenkrise, die einer Flucht in als sicher geltende Anlagen Vorschub leistete. Neben Gold und deutschen Bundesanleihen profitierten auch österreichische Staatsanleihen vom gestiegenen Bedürfnis nach Sicherheit. Seit einigen Wochen wird jedoch zunehmend die Frage diskutiert, ob und wie lange Österreich sein AAA und damit die Bestnote behalten wird können. Auslöser dafür ist das starke Osteuropaengagement heimischer Banken, aus dem eventuell Belastungen für die Staatsfinanzen erwachsen könnten sowie die Turbulenzen rund um Italien (wichtiger Absatzmarkt österreichischer Produkte, die größte österreichische Bank ist in italienischem Besitz). Dies spiegelt sich in deutlich gestiegenen Werten beim Credit Default Swap (CDS) wider. CDS stellen eine Kreditausfall-Versicherung dar. Je höher die Prämie, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schuldner pleite geht. Wurden im November noch neue Höchstwerte verbucht, sind diese mittlerweile wieder zurückgegangen. Vergleichsweise liegt Griechenland bei Werten von ca. 14.400 und Italien bei ca. 550.
Zwar steht Österreich mit einer erwarteten Staatsverschuldung für dieses Jahr von 73,6 % des BIP besser da als die großen AAA-Staaten Frankreich und Deutschland. Allerdings sind diese Länder für eine kleine Volkswirtschaft wie Österreich nicht der richtige Maßstab. Die direkten „Wettbewerber“ sind vielmehr Finnland und die Niederlande. Diese Länder haben in der Vergangenheit ehrgeizigere Haushaltskonsolidierungen vollzogen, während sich Österreich damit begnügt hat, ohne größere Sparbemühungen leicht besser zu sein als die Eurozone.
Seit der Krise kam es jedoch zu einem deutlichen Anstieg der Staatsverschuldung, die aufgrund von außerbudgetären Einheiten (ÖBB, ASFINAG) noch weiter steigen dürfte. Vor diesem Hintergrund sind die Konsolidierungsanstrengungen der vergangenen zwei Jahre sowie das Budget für 2012 als zu wenig ambitioniert zu bezeichnen. Die Schuldenbremse lässt zwar hoffen, allerdings kommt es auf deren konkrete Ausgestaltung und noch mehr auf die zum Erreichen der Defizitziele notwendigen Reformmaßnahmen an. Hier besteht noch viel Unklarheit. An der grundlegenden Solvenz der Republik Österreich hat sich jedoch nichts geändert. Auch ein (nicht wahrscheinlicher) Verlust des AAA würde daran nichts ändern.
Sollte Österreich jedoch sein Triple A tatsächlich verlieren, würde das durch höhere Zinsen in den nächsten Jahren massive Mehrkosten verursachen. Wie hoch die Zinskosten der Republik Österreich in der Zukunft wären, hängt wesentlich von zwei Faktoren ab: der Höhe des absoluten zukünftigen Zinsniveaus und des Risikoaufschlages (Spread). "Tendenziell sind Abschwächungen der Bonität eines Schuldners mit höheren Zinsbelastungen verbunden. Im Falle Österreichs rechnen wir für den Zeitraum 2012 bis 2015 mit einer möglichen Mehrbelastung von rund drei Milliarden Euro", sagt Martha Oberndorfer, Geschäftsführerin der Österreichischen Bundesfinanzierungs-agentur. Eine derartige Verteuerung des Zinsniveaus würde natürlich auch Auswirkungen auf die Kreditkosten der heimischen Unternehmen haben.
Wussten Sie, dass
… die Erweiterung des Spendenabzuges ab 2012 fix ist?
Beim Spendenabzug kommt es ab 2012 zu einer Vereinheitlichung, aber auch zu einer Erweiterung des Anwendungsbereiches. Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen für einen begünstigten Zweck werden einheitlich mit 10 % des Vorjahresgewinnes begrenzt, unabhängig davon, an welche begünstigte Einrichtung die Spenden getätigt werden.
Die Ausdehnung der Spendenbegünstigten erfolgt auf Umwelt-, Natur- und Artenschutz, aber auch auf die Betreuung von Tieren und auf die Freiwillige Feuerwehr.
… sich der Sonderausgabenabzug für Kirchenbeiträge verdoppelt?
Ab der Veranlagung 2012 sind verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgemeinschaften bis zu einem Betrag von 400,- Euro als Sonderausgabe abzugsfähig.
Zur Erinnerung: KMU-Förderungsgesetz - Sichern Sie sich jetzt Ihren Steuervorteil!
Auch heuer kann der Gewinnfreibetrag in der Höhe von 13 % für erzielte Gewinne in Anspruch genommen werden. Dies gilt für alle natürlichen Personen, aber auch für Bilanzierer, die ihre Gewinne aus betrieblichen Einkunftsarten erzielen. Bei Gewinnen bis EUR 30.000,- jährlich wird der Grundfreibetrag automatisch in Anrechnung gebracht.
Bei Gewinnen über EUR 30.000,- jährlich kann der Freibetrag nur im Rahmen von Anschaffungen geltend gemacht werden. Es müssen im entsprechenden Ausmaß bestimmte Sachanlagen mit einer Nutzungsdauer von mehr als vier Jahren oder begünstigte Wertpapiere angeschafft werden.
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Jahreswechsel – was gibt es zu beachten?
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OKTOBER 2011



